Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 24. Juni 1999

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"Überregionale Datenbank soll die Justiz entlasten
... Die Einrichtung des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters, das gestern in Berlin vorgestellt wurde, war 1994 im Rahmen des Verbrechensbekämpfungsgesetzes beschlossen worden. Das elektronische System, das Mitte Juli in Betrieb geht, soll mehrfache Verfahren verschiedener Staatsanwaltschaften gegen denselben Beschuldigten vermeiden, Prüfungen der Haftvoraussetzungen erleichtern und die Identifizierung von Wiederholungstätern ermöglichen." MoPo 24.6.99 S. 6

"Umfassende Datenbank für Ermittler eingerichtet
... Mit der umfassenden Datenbank können Ermittlungsbehörden in ganz Deutschland Informationen über laufende Verfahren einholen, während bislang nur Auskünfte über rechtskräftige Verurteilungen möglich waren, sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Geiger, am Mittwoch. Ein Staatsanwalt habe nicht erkennen können, ob gegen einen Beschuldigten auch anderswo ermittelt werde und man die Verfahren zu einem einzigen zusammenführen könne. ...sollen bis zu 30 Millionen Einträge gespeichert werden." Tsp 24.6.99 S. 6

"Groß-Computer gegen Kriminelle im Einsatz / Neues Zentralregister soll auch Auskunft über laufende Strafverfahren geben
... Ab Mitte Juli werden zunächst vier Bundesländer beginnen, die ZStV mit Daten zu beliefern." WELT 24.6.99 S. 2

"Die Justiz überschreitet die Datengrenzen / Neues Zentralregister soll Serientäter und organisierte Kriminelle entlarven helfen
... 14 der 180 Staatsanwaltschaften in Deutschland haben inzwischen Daten ins neue Register in Berlin eingegeben; ... . Danach sollen die Finanzbehörden ihre Daten über Steuerstrafsachen eingeben. ... Auch Steuerfahnder, Zollfahnder und Polizeibehörden erhalten Auskunft, dürfen selbst aber keine Daten ans Register liefern. Für Geiger werden damit bestehende Gesetze strikt angewandt. Schärfere Gesetze allein nutzten kaum." FR 24.6.99 S. 31

"Zentraler Justizcomputer für Ermittlungen in Betrieb" SZ 24.6.99 S. 5

Kommentar:
"Staatsanwaltschaft zieht die Register
... Die rechtliche Ausgestaltung des Registers könnte besser sein. Die Paragraphen 474 und folgende zeigen deutlich die Schrift einer Regierung, die auf Datenschutz nicht geeicht war. Und an den gesetzlichen Regelungen läßt sich auch ablesen, daß sie unter einer Regierung entstanden, der die rechtsstaatlich gebotene Trennung von Polizei und Geheimdienst eher hinderlich erschien. Die Weitergabe der staatsanwaltschaftlichen Daten ist nämlich auch an die Geheimdienste erlaubt. Wozu? Man stutzt zudem, wenn man liest, daß Daten über Freisprüche gesammelt werden. Steht das mit der Unschuldsvermutung im Einklang? ... Ein zentrales Verfahrensregister war notwendig. Denn das schon lange existierende Bundeszentralregister nimmt nur die schon rechtskräftigen Verurteilungen auf. Die offizielle Inbetriebnahme der EDV-Anlage sollte nun spätestens Anlaß sein, die lockeren gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen." SZ 24.6.99 S. 4

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LOKALES

Berlin:

"Unerwünschte Wahlwerbung
Unerwünsche Wahlwerbung im Briefkasten kann nur durch Widerspruch verhindert werden. Wie der Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka darf die Meldebehörde Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern ab sechs Monate vor Wahltermin Auszüge aus dem Melderegister weitergeben." MoPo 24.6.99 S. 10

"WIDERSPRUCH EINLEGEN:" BerlZtg 24.6.99 S. 24

Siehe auch die Presseerklärung des Berliner Datenschutzbeauftragten zum Thema.

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"Atelierhaus: SPD und Grüne wollen Akteneinsicht
Charlottenburg.
... Der Finanzstadtrat soll offenlegen, wie und wann er die längerfristigen Mietverträge mit den Künstlern im Atelierhaus am Nonnendamm gestaltet hatte. ... Das forderten die Mitglieder des Ausschusses für Liegenschaften einstimmig." MoPo 24.6.99 S. 15

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